Bildungsurlaub

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Bei allen als Bildungsurlaub aufgeführten Seminaren handelt es sich um anerkannte Bildungsveranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vom 06.11.1984 (GV NW 194, S. 678).
Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) bedeutet berufliche Freistellung mit Lohnfortzahlung für berufliche oder politische Weiterbildung sowie Seminare, die berufliche und politische Weiterbildung verknüpfen.

Bildungsurlaub können alle Arbeitnehmer/-innen in Nordrhein-Westfalen beantragen; ausgenommen sind Beamte und Auszubildende. Bei Rückfragen zum AwbG und zum Inhalt der angebotenen Seminare rufen Sie uns bitte an.

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