Kursnummer | 2115108 |
Dozent |
Thomas Rüller
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Datum |
Donnerstag, 13.05.2021
18:00–20:30 Uhr
Pausen nach Absprache |
Gebühr | 9,00 EUR |
Ort |
Linden-Karree, Hochstr. 40 - 44, Raum 4
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Durch das Angehörigenentlastungsgesetz zum 01. Januar 2020 ist die Haftung sowohl für Angehörige, den Ehegatten des Heimbewohners und des Heimbewohners selbst mit seinem Vermögen nicht beseitigt. Die Kosten von Pflegeleistungen oder Heimunterbringung können oftmals durch die Rente bzw. das eigene Einkommen des Betroffenen nicht erbracht werden. Ab welchem Einkommen sind Kinder ihren Eltern gegenüber noch unterhaltspflichtig? Welches Vermögen müssen die Eltern oder ihre Kinder einsetzen, müssen Schenkungen, insbesondere Übertragungen von Grundbesitz, rückabgewickelt werden? Der Referent erläutert aus seiner Praxis als Rechtsanwalt und Notar hierzu die Grundsätze und wichtige Detailfragen bei der Gestaltung von Übertragsverträgen. Das Thema der Haftung für Heimkosten hat weiterhin einige Brisanz.