Bildungsurlaub
Die Volkshochschule der Stadt Gelsenkirchen ist nach DIN EN ISO 9001ff. zertifiziert.
Ihr Weg zur Teilnahme am Bildungsurlaub:
    1. Sie wählen ein Seminar aus und lassen sich bei Fragen dazu von uns    beraten.
2. Sie melden sich bei der Volkshochschule an.
3. Wir senden Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigung sowie einen    Überblick über das Seminarprogramm.
4. Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Freistellung nach dem    Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) an Ihren Arbeitgeber und legen    die Anmeldebestätigung und das Seminarprogramm bei. Stellen Sie Ihren    Antrag bitte spätestens bis 6 Wochen vor Seminarbeginn.
5. Sie erhalten die schriftliche Antwort Ihres Arbeitgebers mit der  Gewährung    Ihrer Freistellung und nehmen am Seminar teil. Am Ende  erhalten Sie eine    Teilnahmebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber als  Nachweis vorlegen. 
6.  Bei Fragen und Problemen zur Freistellung stehen Ihnen Ihre Betriebs- oder     Personalräte zur Verfügung, aber auch wir beantworten Ihre Fragen gern.
    Falls Sie nicht am Seminar teilnehmen können, lassen Sie uns das bitte     umgehend wissen. Ihre Anmeldung wird dann kostenlos storniert. Grundsätzlich gilt: Nach dem AWbG haben Beschäftigte in NRW ein Recht auf Freistellung (5 Arbeitstage pro Jahr) für berufliche und/oder politische Weiterbildung. Der Arbeitgeber kann davon zwei Tage abziehen, wenn andere (dienstlich veranlasste) Fortbildungen angerechnet werden. Kein Recht auf Freistellung haben Beamte und Auszubildende sowie Beschäftigte in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten. 
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