Erklärung zur Barrierefreiheit
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter vhs-gelsenkirchen.de veröffentlichte Website der Volkshochschule Gelsenkirchen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 22. September 2023 bis 29. September 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
2. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
- Bestimmte Inhalte werden von Nutzern, die farbenblind sind, wahrscheinlich nicht erkannt.
- Einige wichtige Elemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar.
- Die Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.
3. Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. Oktober 2023 erstellt.
4. Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website/mobilen Anwendung mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie unser Kontaktformular.
Barrierefreiheitserklärung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für das Web-Portal der vhs Gelsenkirchen einschließlich des integrierten Webshops für Kurse & Seminare.
2. Stand der Vereinbarkeit
- Aktueller Status (Bestandssystem): Das Portal ist teilweise BFSG-konform. Wesentliche Abweichungen betreffen den Webshop, dessen technische Grundlage vor 2015 entwickelt wurde.
- Geplanter Relaunch: Eine vollumfänglich barrierefreie Neuentwicklung nach WCAG 2.2 AA ist für Q4 2025 – Q2 2026 vorgesehen.
3. Ausnahmen & Aufschub (§§ 16 und 17 BFSG)
Bis zum Relaunch wird das Altsystem nur noch sicherheitsrelevant gepflegt. Eine sofortige, vollständige Anpassung wäre technisch unverhältnismäßig aufwändig und wirtschaftlich nicht vertretbar, da eine Parallelentwicklung des Webshops nötig wäre. Die Ausnahme endet mit Live-Schaltung der neuen Plattform.
4. Alternative Buchungswege
Um trotz der bestehenden Barrieren eine Kursteilnahme zu ermöglichen, bieten wir folgende alternative Kontaktkanäle an:
Kanal | Erreichbarkeit | Zweck |
---|---|---|
Telefon |
Kurs- und Seminarbuchung, individuelle Beratung |
|
|
Buchungsaufträge, Fragen zu Angeboten |
5. Bereits umgesetzte Hilfsmaßnahmen
Barrierefreiheits-Widget (Kontrast-, Schriftgrößen- und Screen-Reader-Modus)
6. Feedback- und Kontaktmöglichkeit
Bitte melden Sie uns Barrieren oder nutzen Sie die oben genannten Buchungswege:
E-Mail: info@vhs-gelsenkirchen.de
Telefon: 0209 1692508
Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
7. Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, können Sie die Schlichtungsstelle nach §§ 32–34 BFSG anrufen:
Schlichtungsstelle BGG / BFSG Bundesfachstelle für Barrierefreiheit https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
8. Stand dieser Erklärung
Erstellt 20.06.2025; letzte Überprüfung Q2 2025. Eine Aktualisierung erfolgt nach Abschluss des Relaunchs.
9. Schlichtungsstellen der Bundesländer
Für digitale Angebote privater Anbieter (z. B. Webshops) nach dem BFSG ist die Schlichtungsstelle BGG des Bundes die zentrale Anlaufstelle.
Die hier aufgeführten Landesstellen bearbeiten i. d. R. Barrieren in Angeboten öffentlicher Stellen oder unterstützen beim Durchsetzungsverfahren, falls der lokale Feedback-Mechanismus erfolglos bleibt. Kontaktdaten können sich ändern. Wir sind bemüht diese aktuell zu halten. Es besteht keine Gewähr für die dauerhafte Korrektheit der aufgeführten Daten, noch leitet sich daraus ein Rechtsanspruch ab.
Für digitale Angebote privater Anbieter (z. B. Webshops) nach dem BFSG ist die Schlichtungsstelle BGG des Bundes die zentrale Anlaufstelle.
Die hier aufgeführten Landesstellen bearbeiten i. d. R. Barrieren in Angeboten öffentlicher Stellen oder unterstützen beim Durchsetzungsverfahren, falls der lokale Feedback-Mechanismus erfolglos bleibt. Kontaktdaten können sich ändern. Wir sind bemüht diese aktuell zu halten. Es besteht keine Gewähr für die dauerhafte Korrektheit der aufgeführten Daten, noch leitet sich daraus ein Rechtsanspruch ab.
Land | zuständige Stelle | Web-Link | |
---|---|---|---|
Bund |
Schlichtungsstelle BGG |
||
Baden-Württemberg |
Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle |
||
Bayern |
Durchsetzungsstelle BayBGG |
||
Berlin |
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit – Durchsetzungsstelle |
landesbeauftragte-digitale-barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de |
|
Brandenburg |
Durchsetzungsstelle BIT |
||
Bremen |
Schlichtungsstelle beim Landesbehinderten-beauftragten |
||
Hamburg |
Schlichtungsstelle HmbBGG |
||
Hessen |
Durchsetzungsstelle LBIT |
||
Mecklenburg-Vorpommern |
Überwachungs- & Durchsetzungsstelle |
||
Niedersachsen |
Schlichtungsstelle NBGG |
||
Nordrhein-Westfalen |
Ombudsstelle barrierefreie IT |
||
Rheinland-Pfalz |
Durchsetzungsstelle RLP |
||
Saarland |
Schlichtungsstelle SBGG |
(Info aktuell nur per E-Mail) |
|
Sachsen |
Durchsetzungsstelle SK |
||
Sachsen-Anhalt |
Ombudsstelle Lf-Barrierefreiheit |
|
|
Schleswig-Holstein |
Beschwerdestelle BBIT |
||
Thüringen |
Durchsetzungsstelle TLM B |