Berufssprachkurse

Die vhs Gelsenkirchen bietet im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Berufssprachkurse gem. § 45 a Aufenthaltsgesetz an.

Die Kurse führen zum Zielniveau B2 und C1. Sie sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen.

Die Berufssprachkurse vermitteln Deutschkenntnisse, die generell in der Berufswelt benötigt werden. Erlernt werden das Vokabular, die Redewendungen und die Grammatik, die gebraucht werden, um sich mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie Vorgesetzten zu verständigen. Darüber hinaus helfen die Kurse, berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen oder schriftliche Texte wie Bedienungsanleitungen zu verstehen. Sie vermitteln zudem Wissen zum Beispiel über Vorstellungsgespräche oder Arbeitsverträge und bereiten so optimal auf den Berufseinstieg vor.

Kurstermine auf Anfrage.

Für alle Berufssprachkurse gilt:

1. Kommen Sie persönlich zur Anmeldung und bringen Sie etwas Zeit mit! Die Anmeldung beginnt vier Wochen vor Kursbeginn. Ein Termin zur Anmeldung kann hier online gebucht werden.
2. Eine Teilnahme ist nur mit einer gültigen Berechtigung oder Verpflichtung möglich. Diese erfolgt über die Vermittlungsperson bei der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Optionskommune. Wenn Sie bereits arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen, können Sie direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Berechtigung beantragen.
3. Kostenlos teilnehmen können Personen, die Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie ggf. kostenbeitragspflichtig. Der Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit für kostenbeitragspflichtige Teilnahmeberechtigte beträgt gemäß § 4 Absatz 5 DeuFöV 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen.
4. Bringen Sie zum Anmeldegespräch bitte alle erforderlichen Unterlagen mit. Das spart Zeit und Wege. Im Einzelfall sind dies:
a) Eigener Pass (Aufenthaltstitel)
b) Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung durch Arbeitsagentur oder Jobcenter
c) aktueller Leistungsbescheid
d) B1-Zertifikat oder B2-Zertifikat

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