Integrationskurse

Die Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz richten sich an Migrantinnen und Migranten sowie an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die aus ihren Herkunftsländern neu nach Deutschland gekommen sind. Auf Antrag können auch Zugewanderte teilnehmen, die schon einige Zeit hier leben und nicht ausreichend Deutsch können. Die Kurse umfassen in der Regel 700 Unterrichtsstunden und sind wie folgt untergliedert:

Sprachlehrgang: in der Regel sechs aufeinander aufbauende Kursmodule (6 x 100 Unterrichtsstunden) und dem Orientierungskurs (1 x 100 Unterrichtsstunden).

Die Kurse enden mit zwei Abschlussprüfungen: einer Sprachprüfung, die seit dem 1.7.2009 Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) heißt. Hierbei handelt es sich um eine skalierte Prüfung, bei deren Bestehen entweder das A2-Niveau oder das B1-Niveau bestätigt wird. Nach dem Orientierungskurs erfolgt der Orientierungskurstest (Leben-in-Deutschland-Test). Er gilt als bestanden, wenn von den 33 Fragen 17 richtig beantwortet wurden (Online-Testcenter des BAMF).

Werden die Lernziele nicht erreicht, ist auf Antrag eine Verlängerung von bis zu 300 Unterrichtsstunden (Wiederholerkurs) möglich.

Für alle Integrationskurse gilt:

1. Kommen Sie persönlich zur Anmeldung und bringen Sie etwas Zeit mit! Ohne vorherige persönliche Beratung ist keine Anmeldung zum Integrationskurs möglich. Ein Termin dafür kann hier online gebucht werden.

2. Die Kosten pro Kursmodul betragen für zugelassene Teilnehmende 229 € (2,29 € je UStd.). Die Zulassung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kostenlos teilnehmen können Personen, die Arbeitslosengeld I bzw. II, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, ferner Aussiedlerinnen und Aussiedler und deren Angehörige. Die Anträge auf Kostenbefreiung werden bei der Anmeldung gestellt. Anträge von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern müssen zuerst vom BAMF zugelassen werden.

3. Auch ohne ALG-II-Bescheid oder BAMF-Zulassung können Sie als Gast am Integrationskurs teilnehmen.

4. Bringen Sie zum Anmeldegespräch bitte alle erforderlichen Unterlagen mit. Das spart Zeit und Wege.

Im Einzelfall sind dies:
a) Eigener Pass, Pass des Ehepartners/der Ehepartnerin (Aufenthaltstitel),
b) Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung durch die Ausländerbehörde, das IAG oder das Sozialamt oder eine BAMF-Zulassung,
c) aktuellen Bescheid über Arbeitslosengeld I bzw. II oder Wohngeld
d) Einwohneranmeldung (EU-Bürger).

Welche Unterlagen Sie persönlich benötigen, klären wir gerne mit Ihnen.

Überschrift

  •  Keine Online-Anmeldung möglich.
  •  Der Kurs ist bereits voll.
  •  Keine Online-Anmeldung möglich. Nur noch wenige Plätze frei.

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