AGB

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Gelsenkirchen (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung angeboten oder durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. In diesen Fällen tritt die vhs nur als Vermittler auf.

(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Kündigungen etc.) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn ein nicht unterschriebenes elektronisch erstelltes Dokument verwendet wird.

(4) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

2. Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat. Die Rücktrittsregelungen der Entgeltordnung für Veranstaltungen der Volkshochschule Gelsenkirchen bleiben unberührt (s. Ziffer 13 Erstattungen, Entgeltordnung für Veranstaltungen der Volkshochschule Gelsenkirchen).

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschluss angegeben, kann die vhs die verspätet eingehende Anmeldung ablehnen.

(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (3) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden. Der Eintrag in die Teilnahmeliste während einer Veranstaltung gilt als verbindliche Anmeldung im Sinne dieser AGB.

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

3. Vertragspartner und Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende (Teilnehmer) kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Die vhs kann auf einer namentlichen Nennung der Person bestehen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das nicht, kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der Entgeltordnung für Veranstaltungen der Volkshochschule Gelsenkirchen und der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Homepage, Programm, Aushang, etc.).

(2) Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Eine gesonderte Aufforderung zur Zahlung ergeht nicht. Bei einem Rücktritt durch den Teilnehmer gelten die Stornierungsregeln der Entgeltordnung für Veranstaltungen der Volkshochschule Gelsenkirchen (s. Ziffer 13 Erstattungen, Entgeltordnung für Veranstaltungen der Volkshochschule Gelsenkirchen). Wird das geschuldete Entgelt nicht entrichtet, kann die vhs eine Nachfrist zur Bezahlung setzen, ansonsten setzt das Mahnverfahren der Stadt Gelsenkirchen ein.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.

(2) Die vhs kann aus organisatorischen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Entgelterstattungen, auch teilweise, sind möglich (vergl. Ziffer 6, Absatz 1 Sätze 2 und 3)

6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn:

- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder

- eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

In diesen Fällen wird das Entgelt ganz oder nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die vhs  unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.

(2) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,

- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten der vhs,

- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexuelle Identität etc.),

- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. Für die Teilnahme an Schulabschlusslehrgängen füllen die Bewerber einen gesonderten Anmeldebogen aus und akzeptieren mit ihrer Unterschrift auch weitere Kündigungsgründe.

7. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

8. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen die vhs sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (z.B. Durchführung des Lehrangebotes), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers.

9. Aufrechnung und Abtretung

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

10. Datenschutz

(1) Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.


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